Stiftungszweck
Personen im Kanton Bern, mit finanziellen Beiträgen während der beruflichen Ausbildung unterstützen, soweit diese Ausbildung zu einem Beruf führt, mit dem sie voraussichtlich nachher ihr Leben und ihre Familie (Frau und Kinder) aus eigenem Einkommen bestreiten können.
Wer wird angesprochen für eine Unterstützung
Analog dem Vorgehen des Stiftungsgebers zu Lebzeiten, werden Personen berücksichtigt welche unter erschwerten Voraussetzungen und eingeschränkten Möglichkeiten ihre berufliche Ausbildung oder den Wiedereinstieg mit einer neuen Ausbildung absolvieren wollen.
Prinzip der möglichen Unterstützungsleistung mit Rahmenbedingungen
Grundsätzlich werden keine finanziellen Mittel direkt an die zu Unterstützenden ausgeschüttet. Jedoch werden teilweise oder vollständig, Ausbildungskosten, Fahrkosten sowie Beiträge an Unterkunft direkt den Rechnungsstellern vergütet. Finanzielle Leistungen der Stiftung erfolgen nur im Zusammenhang mit einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung. In dieser sind die zu erbringenden Leistungen des betroffenen Destinatären formuliert und quantifiziert. Finanzielle Leistungen durch die Stiftung erfolgen nur so lange wie die vereinbarten Leistungen durch den Nutzniesser erbracht werden.